WEG - Verwaltung von Sondereigentum
Mietzinszahlungen
Die Mietzinszahlungen erfolgen direkt auf das Konto des Eigentümers. Der Verwalterin wird bei einem durch den Eigentümer gemeldeten Zahlungsverzug des Mieters umgehend tätig.
Betriebskostenabrechnung
Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für die Mieter entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Hausordnung
Einflussnahme auf die Mietpartei bei Verstößen gegen die Hausordnung. Schlichtungsbemühungen bei Meinungsverschiedenheiten.
Kündigung und Neuvermietung
Die Verwalterin informiert den Auftraggeber unmittelbar bei einer Kündigung des Mietvertrages und vor dem Neuabschluss eines Mietvertrages.
Miet- und Erhöhung des Nebenkostenabschlages
Der Verwalter überprüft regelmäßig den vereinbarten Mietzins und kann diesen anheben, wenn es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dem dann gültigen Mietmarkt sinnvoll und zweckmäßig ist. Die Nebenkostenabschläge können vom Verwalter angehoben werden, wenn sie nachweislich angepasst werden müssen.
Mietmahnungen und Rechtsfolgen
Der Verwalterin ist berechtigt, rückständige Mietbeträge nach neuer Rechtsprechung unter Hinzuziehung eines Anwaltes einzuklagen. Die Verwalterin informiert den Auftraggeber vor der Beauftragung eines Anwaltes.
Reparatur-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten
Ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber können normale Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten vom Auftragnehmer bis zu einer vereinbarten Höhe von in Auftrag gegeben werden.
Bei größeren Reparatur- oder Instandhaltungsmaßnahmen ist der Auftraggeber von der Notwendigkeit der Arbeiten schriftlich zu informieren.